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04. Juli 2012

Erhebung der Tonnenkilometer von Luftfahrzeugen

Die Handelskammer steht der vorliegenden Verordnung skeptisch gegenüber und befürwortet den Verzicht auf einen Erlass derselben.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer (Anhörung)

 

Ausgangslage

Mit der Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer sollen Bestimmungen aus dem CO2-Gesetz (CO2G)von 1999 sowie des Luftfahrtgesetzes (LFG) von 1948 konkretisiert und erlassen werden.

 

Beurteilung

In beiden oben genannten Gesetzen lässt sich aus den entsprechenden Bestimmungen (Art. 2 Abs. 3 CO2G, Art. 58 Abs. 2 LFG) keine Grundlage für den Erlass vorliegender Verordnung ausmachen. Selbst das neu beschlossene CO2-Gesetz, welches am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, lässt keinen eindeutigen Schluss auf eine solche Notwendigkeit zu.

Es besteht keine Delegationsnorm, für den Erlass dieser Verordnung.

 

Unter Artikel 2 sollen auch internationale Luftverkehre fallen, was einer extraterritorialen Anwendung von Schweizer Recht gleich kommt. Weder die Schweizerische Rechtssetzung, noch das Chicagoer Abkommen, zu welchem sich die Schweiz vertraglich verpflichtet hat, erlauben einen derartigen Eingriff in die Lufthoheit.

Mit dieser Verordnung widerspricht die Schweiz eigenem und internationalem Recht.

 

Der geplante Anschluss an das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) und die Aufnahme der Emissionen aus der Luftfahrt darin ist fragwürdig. Denn einerseits sind die Verhandlungen zum Beitritt erst noch im Gange, andererseits besteht die Gefahr einer geografischen Verlagerung von Emissionen und damit einer Wettbewerbsverzerrung. Aufgrund drohender Rechtsklagen von Drittstaaten gegen das EU-ETS würde sich die Schweiz unnötigem Druck aussetzen.

Das EU-ETS birgt sowohl umwelttechnisch wie auch rechtlich Konfliktpotential, was zu vermeiden ist.

 

Im Übrigen unterstützt die Handelskammer die Stellungnahme der AEROSUISSE.

 

Downloads

Stellungnahme Handelskammer beider Basel zur Erhebung der Tonnenkilometer von Luftfahrzeugen

Stellungnahme aerosuisse zur Erhebung Tonnenkilometer von Luftfahrzeugen

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81
Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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